1. Allgemeines

Durch Bestellung und Annahme der Ware erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH einverstanden.

 

2. Bestätigung Bestellungseingang

Bei der schriftlichen oder telefonischen Bestellung handelt es sich um ein Angebot zum Vertragsschluss (Offerte). Die Bestellung gilt mit Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. des Lieferscheins der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH beim Kunden als angenommen (Annahme). Vorbehalten bleiben die Absage seitens der Zulieferanten der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH und Fälle von höherer Gewalt.

 

3. Preise

Die Preise verstehen sich brutto in Schweizer Franken, exkl. MwSt. und sind zur Verrechnung mit dem Fachhandel bestimmt. Die Preise sind freibleibend und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.

 

4. Lieferfrist

Als Liefertermin wird von der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH in der Bestätigung ein ungefährer Zeitpunkt angegeben. Die vereinbarte Lieferfrist wird nach Möglichkeit eingehalten, ist jedoch unverbindlich. Bei Nichteinhaltung kann der Besteller in keinem Fall Schadenersatz beanspruchen.

 

5. Lieferung

Sendungen ab einem Nettowarenwert von CHF 1‘500.- werden franko Haus oder Talbahnstation geliefert. Die Lieferung erfolgt nach Ermessen der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH unter Berücksichtigung von Produktempfindlichkeit, Volumen usw. per Camion oder per Paketdienst. Auf Wunsch sind Sendungen per Postexpress möglich. Die Zustellung der Ware erfolgt während den üblichen Arbeitszeiten und muss am Ort der Lieferung durch den Empfänger quittiert werden. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers (Rechnungsadresse) sicherzustellen, dass der Warenempfänger am vereinbarten Tag anwesend ist und die Lieferung quittiert. Für die verschiedenen Sendungsarten gelten die nachfolgend aufgeführten Preise und Bestimmungen:

• Lieferdienst mit der Schweizerischen Post, bis zu 30 kg: CHF 19 pro Paket
• Expresslieferungen mit der Post*, bis zu 30 kg: CHF 30 pro Paket
Präzise Terminanfragen und andere zusätzliche Dienstleistungen (telefonische Benachrichtigung usw.) sind nicht möglich.

*Lieferung bis 09:00 Uhr am nächsten Tag (außer sonntags und an Feiertagen)

Lieferung per Camion:

Für Sendungen mit einem Nettowarenwert unter CHF 1.500 wird eine Pauschale von CHF 90 pro Lieferung berechnet. Der Fahrer führt niemals die Lieferung und/oder Montage durch. Für Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einer LKW-Lieferung fallen folgende Zuschläge an:
• Wartezeit des Fahrers usw. (z. B. Abwesenheit des Empfängers): CHF 1,70 pro Minute
• Vergeblicher Lieferungsversuch: CHF 30 (+ CHF 90 für einen möglichen zweiten Lieferungsversuch)

 

6. Abholung

Ab CHF 1’500.- Netto-Warenwert wird ein Abholrabatt von 2% gewährt.

 

7. Beanstandungen

Bei Lieferung durch den Camion muss dem Fahrzeuglenker ein allfälliger Transportschaden bei Ankunft der Ware mitgeteilt werden. Der Schaden ist dabei auf dem Lieferscheindoppel zu vermerken. Bei Postversand muss sich der Empfänger einen allfälligen Transport- schaden von der Transportanstalt protokollieren lassen. Für solche Transportschäden haftet die betreffende Post. Beanstandungen, denen kein Protokoll bzw. Lieferscheindoppel beiliegt, können leider nicht berücksichtigt werden. Alle Lieferungen sind nach Erhalt auf Richtigkeit zu kontrollieren. Reklamationen müssen innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden.

 

8. Zahlungsbedingungen

  • Für Warenlieferungen: 15 Tage nach Rechnungsstellung.
  • Für Kundendienstarbeiten: 30 Tage netto nach Rechnungsstellung.
  • Ab CHF 10‘000.- Warenwert (Neukunde ab CHF 5‘000.-) verrechnet die Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH 1/3-Zahlungen: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 drei Wo- chen vor Auslieferung, 1/3 netto 30 Tage nach Rechnungsstellung.

 

9. Zahlungsmethoden

Kredit- / Debitkarte
Transaktionsinformationen: Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zur verwendeten Kreditkarte für die Transaktion anzugeben. Er verpflichtet sich, keine nicht autorisierten oder gestohlenen Kreditkarten zu verwenden.
Informationssicherheit: Wir verpflichten uns, die sensiblen Informationen der Kreditkarte, die während des Zahlungsvorgangs bereitgestellt werden, zu schützen. Wir verwenden Sicherheitsprotokolle und Verschlüsselung, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten.
Zahlungsgenehmigung: Der Benutzer autorisiert ausdrücklich unseren Online-Shop, den Gesamtbetrag der Bestellung auf der während des Checkout-Prozesses angegebenen Kreditkarte zu belasten.
Gültige Transaktion: Die Belastung der Kreditkarte erfolgt zum Zeitpunkt der Bestellbestätigung durch den Benutzer. Die Transaktion wird erst nach Erhalt einer positiven Bestätigung vom Kreditkartenemittenten als gültig betrachtet.
Bankgebühren: Der Benutzer ist sich bewusst, dass die Bank möglicherweise zusätzliche Kosten in Prozent des Transaktionsbetrags berechnet. Diese Kosten werden von Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH getragen, aber im Falle einer ordnungsgemäß ausgeführten Stornierung der Bestellung durch Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH ohne Verschulden werden diese Kosten nicht erstattet.
Benutzerhaftung: Der Benutzer ist verantwortlich dafür, die Sicherheit der Informationen seiner Kreditkarte zu gewährleisten und unbefugte Nutzung zu verhindern.
Haftungsbeschränkung: Wir übernehmen keine Haftung für direkte, indirekte, spezielle oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Kreditkartenzahlungsmethode ergeben.
Die Verwendung der Kreditkarte als Zahlungsmethode in unserem Online-Shop setzt die vollständige Akzeptanz dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen voraus. Wir empfehlen den Benutzern, diese Bedingungen sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor sie einen Kauf tätigen.

Vorauszahlung
Die Vorauszahlung erfordert, dass der Benutzer den Gesamtbetrag der Bestellung vor dem Versand der Produkte bezahlt. Dies kann über Banküberweisung oder andere vom Online-Shop akzeptierte Zahlungsmethoden erfolgen.
Zahlungsinformationen: Anweisungen für die Vorauszahlung, einschließlich der Bankverbindungsdetails oder der akzeptierten Zahlungsmethoden, werden während des Checkout-Prozesses oder per E-Mail nach Bestellbestätigung bereitgestellt.
Bestellbestätigung: Die Bestellung wird nur bearbeitet und bestätigt, nachdem die Vorauszahlung eingegangen und überprüft wurde. Bitte beachten Sie, dass sich die Bearbeitungszeiten je nach gewählter Zahlungsmethode unterscheiden können.

Rechnung
Mit der Rechnungszahlung können Sie die Produkte bestellen, ohne sie sofort bezahlen zu müssen. Sie erhalten die Rechnung zusammen mit den bestellten Produkten und haben die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Für diese Zahlungsoption fällt ein kleiner Aufschlag von 3% an.
Bonitätsprüfungen: Um eine sichere Transaktion zu gewährleisten, autorisieren Sie durch Auswahl der Rechnungszahlung unser Unternehmen, Bonitätsprüfungen über die Creditreform-Services durchzuführen. Basierend auf dem Ergebnis der Bonitätsprüfung haben Sie 15 Tage Zeit, die Rechnung zu bezahlen, oder Sie haben die Möglichkeit, eine Anzahlung zu leisten und den Restbetrag nach 15 Tagen zu begleichen.
Bankverbindung: Verwenden Sie für die Zahlung die folgenden Bankdaten:
Begünstigter: Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH
Bank: Raiffeisen Valposchiavo
IBAN: CH38 8080 8009 5383 9004 8
BIC / Swift: RAIFCH22
Änderungen oder Stornierungen der Bestellung: Bei Bedarf an Änderungen oder Stornierungen der Bestellung wenden Sie sich bitte so früh wie möglich an unseren Kundenservice. Bitte beachten Sie, dass nach Versand der Rechnung Änderungen möglicherweise Bedingungen und Einschränkungen unterliegen. Die Kosten

Leasing
Leasinggebühren: Es fällt eine zusätzliche Gebühr von 50 CHF für den Leasingdienst an. Dieser Betrag wird zum Gesamtbetrag der Bestellung hinzugefügt.
Mindestbestellmenge: Leasinganfragen sind nur für Bestellungen ab 2500 CHF

gültig. Autorisierung von Bonitätsprüfungen: Sie autorisieren das benannte Leasingunternehmen, Bonitätsprüfungen durchzuführen, um die Leasinganfrage zu bewerten. Diese Überprüfungen können die Überprüfung der vom Benutzer bereitgestellten Finanz- und Kreditinformationen umfassen.
Leasinggenehmigung: Die Leasinganfrage unterliegt der Genehmigung des Leasingunternehmens. Nach Genehmigung erhalten Sie weitere Anweisungen zum Abschluss des Leasingprozesses.
Zahlung des Leasing: Die Zahlung des Leasing erfolgt gemäß den mit dem Leasingunternehmen vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie die im Vertragsdokument angegebenen Einzelheiten zu Zahlungsbedingungen und -methoden.
Benutzerhaftung: Der Benutzer ist verantwortlich für die Bereitstellung genauer und vollständiger Informationen während der Leasinganfrage. Bei ungenauen oder unvollständigen Informationen kann das Leasingunternehmen die Genehmigung verzögern oder ablehnen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Kaufobjekte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH. Die Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

 

11. Retouren

Bestellte und richtig gelieferte Waren werden nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung in ungebrauchtem und originalverpacktem Zustand zurückgenommen. Für Umtriebe werden neben sämtlichen Transportkosten 20% des Nettowarenwertes (jedoch mindestens CHF 50.-) verrechnet. Bestellte und richtig gelieferte Spezialanfertigungen und elektronische Ersatzteile werden nicht zurückgenommen.

Im Falle der Stornierung einer ordnungsgemäß durchgeführten Bestellung wird der bezahlte Betrag abzüglich einer festen Bestellbearbeitungsgebühr von 30 CHF sowie der Bankgebühren, Kreditkarten- oder ausgewählten Zahlungskreislaufgebühren zurückerstattet.

 

 

 

12. Mustersendungen

Nicht zurückgesandte Muster werden nach 4 Wochen in Rechnung gestellt.

 

13. Garantie

Die Gewährleistungsfrist für Neugeräte mit einem Rechnungsdatum ab 01.02.2016 beträgt 2 Jahre. Das Rechnungsdatum der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH gilt als Gewährleistungsbeginn. Die Rechnung der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH gilt als Gewährleistungsschein und muss bei Gewährleistungsansprüchen vorgelegt werden. In Abweichung zu den gesetzlichen Gewährleistungsregeln wird zusätzlich ein Nachbesserungsrecht zugunsten der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH vereinbart. Die Gewährleistungsfrist beginnt weder für ersetzte oder reparierte Teile, noch im Falle eines Geräteaustausches neu zu laufen. Geräte, welche im zum Kaufzeitpunkt aktuellen Gastro-ingross.ch-Katalog mit dem Symbol „Vor-Ort-Service“ gekennzeichnet sind, haben eine Vollgarantie am Ort Ihres Einsatzes. Das heisst, die Kosten für Anfahrt, Arbeit und Material sind gedeckt. Geräte, welche nicht mit dem Symbol „Vor-Ort-Service“ gekennzeichnet sind, haben eine Teilgarantie in der Ingross Innovative Gastro-Technik-Werkstatt. Das heisst, dass die Geräte zur Reparatur eingeschickt werden müssen, wobei die Kosten für Arbeit und Material gedeckt sind. Anfahrts- oder Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Zudem müssen die Geräte in gereinigtem Zustand eingesendet werden. Sämtliche Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt (CHF 2.50 / Minute). Beim Kauf von Ersatzteilen werden sämtliche Gewährleistungsansprüche wegbedungen, unabhängig davon, ob es sich um eine reine Lieferung oder um Reparaturarbeiten handelt.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

  • Schäden durch unsachgemässe Montage und/oder Installation
  • Schäden durch mangelnde oder unsachgemässe Pflege (Reinigung) sowie unsachgemässe Bedienung, insbesondere bei Missachtung der Bedienungsanleitung
  • Schäden durch fehlende oder ungenügende Energie- und/oder Wasserversorgung, Entkalkungs- und Reinigungsarbeiten
  • Schäden an Glas, Plexiglas und Schamottesteinen
  • Typische Verschleissteile und alle Leuchtmittel

Wird der Pikettdienst (Wochenende und Feiertage) für Gewährleistungsarbeiten beansprucht, verrechnet die Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH den entsprechenden Pikettdienstzuschlag (CHF 105.- pro Anfahrt, CHF 63.- pro Arbeitsstunde am Samstag, CHF 126.- pro Arbeitsstunde an Sonn- und Feiertagen).

Die detaillierten Gewährleistungsbedingungen gelten als integrierender Bestandteil der AGB und können unter www.gastro-ingross.ch heruntergeladen werden.

 

14. Kundendienst-Preise

  • Auto-Anfahrtspauschale ganze Schweiz: CHF 145.-
  • Arbeit pro Stunde: CHF 126.-
  • Dringlichkeitszuschlag: CHF 80.-
  • Zuschlag Fremdprodukt: CHF 80.-

Pikettdienst-Preise

  • Anfahrtspauschale: CHF 250.-
  • Arbeit pro Stunde am Samstag + 50%: CHF 189.-
  • Arbeit pro Stunde an Sonn- und Feiertagen + 100%: CHF 252.-

 

15. Anwendbares Recht

Es ist schweizerisches Recht anwendbar.

 

16. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Ingross Innovative Gastro-Technik GmbH.

 

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